Aktuelle Informationen zum Schulfrühstück

 

Liebe Eltern,
wie Sie alle mitbekommen haben, dürfen wir das Frühstück wieder seit April in der Schule
anbieten. Darüber freuen wir uns sehr und Sie als Elternteil sicherlich auch. Dies war u.a. nur
möglich, weil sich auch tatkräftige Helferinnen gefunden haben.
Hier an dieser Stelle einmal unseren herzlichsten Dank an Ihr Engagement !
Wie wir aber auch mitbekommen haben, sind die Preise für Lebensmittel leider in einem
hohen Maße gestiegen, sodass auch wir als Schulförderverein und Frühstücksveranstalter
nicht umhinkommen, die Preise zum 01.11.22 noch einmal um 2,- EUR / Monat anzuheben
und die SEPA-Lastschriften entsprechend anzupassen.
Die Kosten belaufen sich dann monatlich auf 9,50 EUR für normale Teilnehmer und auf 7,50
EUR für TeilnehmerInnen, die auch eine/n Helfer/in stellen. Gerne begrüßen wir weitere
HelferInnen im Team !
Wer als Helfer/in gebucht ist, sollte mindestens 1x / Monat auch im Helferteam unterstützen
oder entsprechend mehrfach, wenn es in einem Monat mal zeitlich oder wegen Erkrankung
nicht gehen sollte.
Neben dem Frühstück möchten wir der Grundschule in Kooperation mit der Schulleitung
auch weitere Förderungen anbieten können. Hier sind in erster Linie die Gitarren-AG und
die Reit-AG zu nennen.
Wobei wir bei der Reit-AG vom Vorsitzenden des Vereins auch schon eine erhebliche
Kostenanpassung erhalten haben, die wir voraussichtlich ebenfalls finanzieren müssen.
Wir geben noch einmal den Hinweis, dass es sich nicht um die Mitgliedsbeiträge handelt,
sondern um die Frühstücksbeiträge !
Wir bedauern, dass wir diesen Schritt gehen müssen aber bei den jetzigen Beiträgen
könnten wir allenfalls gerade eben kostendeckend arbeiten und keine weiteren Förderungen
mehr anbieten. Das wäre sehr schade und nicht im Sinne eines Fördervereins.
Wir verstehen, dass vielleicht einige von Ihnen das Frühstück jetzt nicht mehr nutzen
möchten. Wir ermöglichen Ihnen daher ebenso, sich ab sofort vom Frühstück wieder
abzumelden.
Wir hoffen aber auf Ihr Verständnis und wünschen uns sehr, dass Sie trotzdem am
gesunden Frühstück festhalten und Ihre Kinder weiterhin ein tolles Frühstückserlebnis haben!

Herzlichst
Ihr Vorstand des Schulfördervereins

 

Deinste, den 06.09.2022

 

 

 

 

 

 Hinweis zu den Beiträgen für das Schulfrühstück:

 

Liebe Eltern!

 

Wir möchten Sie hier über die aktuellen Entwicklungen im Hinblick auf die Beiträge für das Schulfrühstück auf dem Laufenden halten:

Da derzeit noch nicht absehbar ist, wann und ggf. unter welchen hygienebedingten Einschränkungen das Schulfrühstück wieder stattfinden können wird, hat der Vorstand des Schulfördervereins der Grundschule Fredenbeck e.V. beschlossen, dass weitere Beitragseinzüge zunächst ausgesetzt werden. 

Ferner wurde, um Ungleichbehandlungen unter den Teilnehmern am Schulfrühstück zu vermeiden und eine flexible Reaktion auf etwaige Neuentwicklungen zu ermöglichen beschlossen, alle Frühstücksteilnehmer für die Zukunft auf die vierteljährliche Zahlungsweise umzustellen.

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme, die notwendig ist, um den Verwaltungsaufwand im Hinblick auf die zukünftigen, möglicherweise kurzfristig zu ändernden Abbuchungen auf ein von uns zu bewältigendes Maß zu reduzieren.

Wie es weitergeht, können wir leider noch nicht sagen. 

Seien Sie sich aber gewiss, dass wir alles versuchen werden, um mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den Sommerferien auch bald wieder unser abwechslungsreiches und gesundes Frühstücksbuffet anbieten zu können. 

Sobald es hierzu neue Erkenntnisse gibt, insbesondere die Anforderungen geklärt sind, die an ein zum Wohle unserer Kinder einzuführendes Hygienekonzept zu stellen sind, werden wir diese hier veröffentlichen.

Wir werden unseren Internetauftritt auch zukünftig nutzen, um Sie mit etwaigen neuen Informationen rund um das Thema Schulförderverein und insbesondere Schulfrühstück zu versorgen. Wir würden uns daher freuen, wenn Sie regelmäßig vorbeischauen würden.

Im Falle von Fragen oder sonstigem Feedback kontaktieren Sie uns gern unter der Mail-Adresse:

sfv-grundschule-fredenbeck@freenet.de

 

 

Bleiben Sie alle gesund!

 

Fredenbeck, 11.08.2020

Der Vorstand des Schulfördervereins der Grundschule Fredenbeck e.V.


Hinweis zu den Beiträgen für das Schulfrühstück während der COVID-19-Pandemie:

Liebe Eltern!

 

Aufgrund der Pandemie-bedingten Schulschließung kann der Schulförderverein der Grundschule Fredenbeck e.V. bzw. können dessen Helferinnen und Helfer, derzeit kein Schulfrühstück anbieten.

Leider ist zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht absehbar, wann wieder ein annähernd normaler Schulbetrieb mit unserem abwechslungsreichen und gesunden Frühstücksbuffet stattfinden können wird. Hier wird sicher in den nächsten Wochen eine Klärung zu erfolgen haben, in welcher Form das Schulfrühstück zukünftig mit den dann gesteigerten Anforderungen an die Hygiene und das Halten von Abstand angeboten werden kann.

Wir werden Sie hierüber auf unserer Internetseite auf dem Laufenden halten.

 

Wir bitten um Verständnis, dass die monatlichen Beiträge für das Schulfrühstück bis zum 31.07.2020 zunächst weiter eingezogen werden. Selbstverständlich werden bereits geleistete bzw. die bis zum 31.07. noch zu zahlenden Beiträge für das Schulfrühstück auf entsprechende Anfrage von uns erstattet. Es genügt hierzu eine kurze Mail an sfv-grunschule-fredenbeck@freenet.de .

Wir möchten uns in diesem Zusammenhang aber den Hinweis erlauben, dass wir mit dem monatlichen Beitrag in Höhe von 6,50 Euro zuletzt nicht mehr in der Lage waren, unsere im Zusammenhang mit dem Frühstück entstandenen Kosten zu decken. Wir würden uns daher sehr freuen, wenn Sie von der Erstattungsmöglichkeit absehen würden. Das Geld kommt in jedem Fall der Grundschule Fredenbeck und damit Ihren Kindern zugute.

 

Im Falle von Fragen kontaktieren Sie uns gern unter der o.g. Mail-Adresse.

 

Bleiben Sie alle gesund!

 

 

 


- Spendenbescheinigung des Mitgliedsbeitrages

 

 

Einfacher Nachweis bis 200 Euro

 

Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 200 Euro je Zahlung ist ein vereinfachter Nachweis möglich: Ist der Empfänger eine sogenannte juristische Person des öffentlichen Rechts, beispielsweise eine Universität oder eine „öffentliche Dienststelle“ wie Schulen, reicht als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg. Auch die Buchungsbestätigung genügt: Sie können die Spende an den Förderverein der Schule einfach mit einem Kontoauszug oder dem Barzahlungsbeleg nachweisen.

 

EStDV § 50 Absatz 4 Nr. 2 b

 

Statt einer Zuwendungsbestätigung genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn die Zuwendung 200 Euro nicht übersteigt und der Empfänger eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes ist, wenn der steuerbegünstigte Zweck, für den die Zuwendung verwendet  wird und die Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer auf einem von ihm hergestellten Beleg aufgedruckt sind und darauf angegeben ist, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt 



- Helfer für das Frühstück gesucht!

 

 

Wir suchen Helfer, die uns bei der Vorbereitung und Durchführung des Frühstücksbuffets unterstützen möchten. Als Anerkennung zahlen unsere Helfer einen verringerten Frühstücksbeitrag...